Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Wichtiges auf einen Blick:
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen, die Pflegekräfte im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege erbringen. Zur Behandlungspflege zählen neben der ärztlichen Assistenz auch Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandwechsel oder Blutdruckmessung. Sie unterscheidet sich deutlich von der Grundpflege.
Ihr Hausarzt stellt die Diagnose und setzt die Behandlung fest. Wenn Sie einzelne Maßnahmen dieser Behandlungspflege nicht durchführen können, stellt der behandelnde Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Soweit keine Angehörigen diese Leistung übernehmen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für diese Pflege.
Wir haben ein qualifiziertes und empathisches Team, dass 24 Stunden für Sie im Einsatz ist. Unsere Arbeit beginnt mit dem Erstgespräch und führt über die Suche der geeigneten Pflegeperson und die administrativen Belange bis zur Betreuung vor Ort.
Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Vorrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, oder das Beheizen.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind in unserer Gesellschaft immer mehr gefragt!
Leistungen der Pflegekasse erhält nur, wer im Bereich “Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung” Hilfe braucht. Die Grundpflege - Körperpflege dient in erster Linie der Steigerung des Wohlbefindens. Sich frisch, sauber und wohlriechend zu fühlen, fördert das Gefühl gesund zu sein. Daher ist es bei alten und pflegebedürftigen Menschen ein wichtiger Aspekt. Die Zeit der Grundpflege wird genutzt zu Gesprächen, zur Mobilisation, zur Durchführung von Bewegungsübungen usw. und die zu pflegende Person erhält zusätzlich Zuwendung und Körperkontakt.
Die Kosten für die Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden in Höhe der zugesprochenen Pflegestufe bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen übernommen.
Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine Pause, Auszeit, Zeit für sich selber nehmen möchten und sie dafür eine Ersatz-Pflegeperson suchen, und jemanden dafür finden, stehen ihnen, bzw. genau genommen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft für die so genannte Verhinderungspflege eine Sachleistung zu.
Bei einer professionellen Ersatzpflegekraft (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst werden die Kosten für längstens vier Wochen im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen.
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.